Höchstgericht kippt GIS-Gebühr für Geräte "nur" mit Internetanschluss

Bis Dato sah es leider so aus, dass man für einen Computer mit Internetanschluss GIS-Gebühren bezahlen muss obwohl das Gerät kein Empfangsteil für Radio- oder Fernsehsignale hat. Am Montag dem 20.07.2015 hat der oberste Verwaltungsgerichtshof in Österreich endlich ein Machtwort gesprochen und dieses für nichtig entschieden:
Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internetstreaming sei demnach nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren!

Eine genaueren Bericht zum gesamten Fall finden Sie im folgenden derstandard-Artikel...

Da es aber viele Unternehmen gibt, die - ebenso wie wir - über kein Radio als auch TV-Gerät oder entsprechende PC-Hardware für den Empfang (DVB-T, etc.) im Büro verfügen und dennoch GIS-Gebühr bezahlen, sollten diese die Gelegenheit beim Schopf packen und den Empfehlungen des Anwalts folge leisten und den GIS darüber informieren, dass keine weiteren Gebühren mehr bezahlt werden plus das sämtliche zu unrecht überwiesenen Beträge zurückgefordert werden.

Wir haben das bereits getan und sind gespannt wie es ausgeht...

Aber nur um das Klar zu stellen: uns geht es nicht um das Geld sondern um das Prinzip "Internet". Der ORF hat offensichtlich noch immer nicht kapiert wie das Internet technisch funktioniert. Aufbauend auf ihr Prinzip könnte ja jeder kommen und sagen "ich streame etwas in das Internet hinaus und jeder kann es mit dem Computer empfangen. Darum möchte ich auch von jedem eine Gebühr dafür" und das kann ja beim besten Willen einfach nicht sein.

Wir vertreten allerdings schon die Meinung, dass jeder, der bewusst ORF Programme auf seinem Computer via Streaming hört, auch GIS dafür bezahlen sollte - es geht hier wiederum darum, dass die anderen Teilnehmer ja sonst für den quasi "Schwarzhörer" mit bezahlen müssen und das wäre unfair.

Wie gesagt, wir sind gespannt wie es ausgeht...

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